Corona SchuV

Jede*r Kartenkäufer*in muss beim Kartenkauf die Kontaktdaten hinterlassen. Kartenkäufer*innen von mehreren Karten sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Kartennutzer*innen bereitzuhalten und auf Nachfrage mitzuteilen, um im Ernstfall von Behörden oder Gesundheitsamt kontaktiert werden zu können. Kartenkäufer*innen müssen einen aktuellen Personalausweis oder ein entsprechendes amtliches Dokument, wie einen Reisepass, mit sich tragen.